erschienen bei ARD Das Bundesverfassungs- gericht hat die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM wie erwartet zurückgewiesen. Die Etathoheit des Bundestags bleibe gewahrt – auch wenn die Bundesrepublik für den ESM Verpflichtungen von bis zu 190 Milliarden Euro eingehe, entschieden die Karlsruher Richter. Die Kläger hatten argumentiert, mit dem ESM werde die Budgetautonomie des Bundestags untergraben. … ESM: Karlsruhe segnet Rettungsschirm ab weiterlesen
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